In Deutschland wird ein Fuehrungszeugnis beantragen von der zuständigen Behörde ausgestellt und dient dazu, Informationen über Vorstrafen oder Strafverfahren einer Person offiziell zu dokumentieren. Arbeitgeber, Behörden oder andere Organisationen können die Vorlage eines solchen Dokuments verlangen, um sicherzustellen, dass die betreffende Person für eine bestimmte Aufgabe oder Position geeignet ist und keine Vorstrafen hat, die Bedenken aufwerfen könnten.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen in Deutschland: das einfache und das erweiterte Führungszeugnis. Das einfache Führungszeugnis enthält ausschließlich Informationen über Vorstrafen, die im Bundeszentralregister erfasst wurden. Das erweiterte Führungszeugnis hingegen enthält auch Informationen über bestimmte Verurteilungen, wie zum Beispiel Sexualstraftaten, die in einem erweiterten Führungszeugnis aufgeführt werden müssen.
Wann benötigt man ein Führungszeugnis?
Berufliche Tätigkeit: Einige Berufe erfordern ein Führungszeugnis als Teil des Bewerbungsprozesses oder als Teil der regelmäßigen Überprüfung von Mitarbeitern.
Ehrenamtliche Tätigkeit: Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren möchten, kann ein Führungszeugnis verlangt werden, um sicherzustellen, dass Sie keine Vorstrafen haben, die Ihre Eignung für die Tätigkeit beeinträchtigen könnten. Dies betrifft insbesondere ehrenamtliche Tätigkeiten mit Kindern oder Jugendlichen.
Auslandsaufenthalt: Wenn Sie im Ausland arbeiten oder studieren möchten, kann ein Führungszeugnis erforderlich sein, um die Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit der betreffenden Person zu überprüfen. Dies ist oft der Fall, wenn Sie eine Arbeitserlaubnis oder ein Visum beantragen.
Behördliche Angelegenheiten: In einigen Fällen kann ein Führungszeugnis von Behörden verlangt werden, zum Beispiel bei der Beantragung von Genehmigungen oder Lizenzen.
Wie und wo kann man ein Fuehrungszeugnis beantragen?
Eine Möglichkeit, ein Fuehrungszeugnis zu beantragen, ist die Online-Beantragung über das Internet. Hierfür benötigen Sie ein Konto im Online-Portal des Bundesamtes für Justiz (https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/beantragung_node.html). Hier können Sie bequem von zu Hause aus einen Antrag stellen und müssen nicht persönlich beim örtlichen Amt erscheinen. Das Führungszeugnis wird dann per Post an Sie verschickt.
Beantragung beim örtlichen Einwohnermeldeamt
Eine weitere Möglichkeit, ein Fuehrungszeugnis zu beantragen, ist die persönliche Beantragung beim örtlichen Einwohnermeldeamt. Hierfür müssen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen und das entsprechende Formular ausfüllen. Das Führungszeugnis wird dann in der Regel direkt ausgehändigt oder per Post zugeschickt.
Beantragung bei der deutschen Auslandsvertretung
Wenn Sie im Ausland leben und ein Führungszeugnis benötigen, können Sie dies bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen. Hierfür müssen Sie einen Termin vereinbaren und persönlich erscheinen. Sie benötigen einen gültigen Reisepass und das entsprechende Formular. Das Führungszeugnis wird dann per Post an Sie verschickt.